Die "Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemin bildenden und beruflichen Schulen" sind in der Verwaltungsvorschrift vom 31. Mai 2017 festgelegt:
- Differenzierte Sprachstandsermittlung und Feststellung des individuellen Sprachförderbedarfs von Kindern und Jugendlichen mit nicht- deutscher Herkunftssprache
- Erarbeitung und Fortschreibung einer Förderkonzeption für die Schule im Bereich Sprache und Spracherwerb
- Integratives Förderkonzept
- Vorbereitungsklassen
- Vorbereitungskurse
- Elternarbeit
- Muttersprachlicher Zusatzunterricht
Weitere Informationen
Publikationen des Kultusministeriums: Kultusministerium - Sprachförderung
Verwaltungsvorschrift
vom 31.5.2017
Haus
der Sprachbildung
Fortbildungen
Quo
Vadis/ ZSL: Regionalstelle Freiburg
Fomulare
Annette Salm
Raum EG 020
Mo 10h-14h, Di 8h-16h
annette.salm@ssa-ds.kv.bwl.de