Schule und Verein können gemeinsam Kooperationen eingehen. Diese Trainingseinheiten werden für die Schule geöffnet oder speziell nur für die Schüler/innen einer Schule angeboten. Ziel ist die Schüler/innen dem Vereinsleben und dem regelmäßigen Training zu zuführen. Der Verein kann auf Antrag für diese Maßnahmen einen Zuschuß bei dem zuständigem Sportbund beantragen. Formulare sind dort auch erhältlich. Fragen zur Kooperation beantworten Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner
Kooperation Schule-Verein
Seit dem Jahr 1987 sind seitdem einige intensive Partnerschaften zwischen Schulverwaltung und den Sportorganisationen
entstanden.
Auch in diesem Schuljahr stehen für das Landeskooperationsprogramm wieder Finanz-Mittel zur Verfügung. Entsprechend der mit
dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKJS) Baden-Württemberg verabschiedeten Richtlinien sollen bevorzugt
Kooperationsmaßnahmen mit Schulen gefördert werden, welche ein ganztägiges Betreuungsangebot anbeiten. Zudem sollen
Grundschulen, die ein Profil mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt besitzen bzw. Schulen mit besonderem Förderbedarf im
Sport vorrangig Berücksichtigung finden
Aktuell werden ca. 1.200 Anträge beim Badischen Sportbund Freiburg gestellt, an denen alle Schularten und Sportarten
beteiligt sind. Hier können Schülerinnen und Schüler vielseitige Bewegungserfahrungen machen und ihre sportlichen Talente
weiterentwickeln. Ziel dieser Förderung ist es, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und sie zu lebenslangem
Sporttreiben zu motivieren.
Zuschussbeantragung von Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Vereinen über das Internetportal bsbvernetzt.
Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich online beantragt werden können. Anders eingehende Anträge werden nicht
bearbeitet.
Die Antragsstellung kann nur in dem Zeitraum vom 15. März bis 01. Mai erfolgen
Vor den Sommerferien wurden alle antragsstellenden Vereine werden über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres
Kooperationsantrages schriftlich informiert.
Kooperation Schule -Verein Ganztag
Gesetz ist verabschiedet!
Jahrzehntelang war die Ganztagschule ein Schulversuch, jetzt ist sie im Schulgesetz verankert! Am 16. Juli 2014 haben die
Abgeordneten des Landtags das Gesetz für die Ganztagsgrundschule und die Grundstufen der Förderschulen verabschiedet. Ein
historischer Tag in der Bildungspolitik des Landes.
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Schwarzwald-Baar-Kreis
Schulamt Donaueschingen
Uwe Sikeler
Vertreter der Vereine
Ottmar Heiler
Landkreis Rottweil
Schulamt Donaueschingen
Uwe Sikeler
Sportkreis Rottweil
Karlhelm Griesser