Die Personalschulräte/-rätinnen sind zuständig für die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften. In diesem
Zusammenhang gehören zu ihrem Aufgabengebiet Neueinstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Deputatsänderungen während eines
Schuljahres und die Versorgung der Schulen mit Krankheitsvertretungen.
Die jeweils aktuellen Zuständigkeiten finden Sie unter Zuständigkeit
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Schulaufsicht