Die Landes- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben, insbesondere
1. pädagogischer Dienst
- Fort- und Weiterbildung sowie Beratung und Schulung von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien, Beratung der Stadt- und Kreismedienzentren und der Schulträger bei der Medienbeschaffung, Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Medienzentren,
- Durchführung von medienpädagogischen Modellprojekten und Mitwirkung bei der Erprobung und Förderung neuer Medien und Kommunikationstechniken sowie Beratung bei der Beurteilung, Erprobung und Nutzung neuer Medien,
- Förderung der Medienbildung, Medienkompetenz und Medienerziehung unter anderem durch Unterstützung des schulischen Medieneinsatzes und medienpädagogische Informationsangebote,
2. technischer Dienst für Schulen
- die technische Beratung und Betreuung der Mitarbeiter der Stadt- und Kreismedienzentren sowie der Schulträger im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Einsatz von Geräten für den Medieneinsatz,
- Mitwirkung bei der Beratung und Unterstützung im Bereich Multimediatechnik für den Unterrichtseinsatz an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke (Support),
- Versorgung der Schulen mit technisch hochwertigen Kopien von Funk- und Fernsehsendungen,
3. Mediendistribution und Medienerschließung
- die Erschließung und Erfassung von Bildungsmedien einschließlich eines Medieninformationssystems,
- Mediendistribution einschließlich Verleih, Zentralarchiv, Medienbeschaffung und Medienberatung,
4. landeskundliche und kulturhistorische Bilddokumentation.
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