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Kooperationsbeauftragte Kindergarten - Grundschule am SSA DS
Die "Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen" vom 08. April 2002 bildet die Grundlage für die Kooperation.
Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist ein gelingender Übergang von der Tageseinrichtung in die Grundschule.
Vom Regierungspräsidium bestellte Kooperationsbeauftragte tragen zur Förderung der Kooperation bei. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.
- Beratung von Grundschulen im Rahmen der Kooperation
- Fortbildungsveranstaltungen für Kooperationslehrkräfte und Erzieherinnen (mit Zustimmung des Einrichtungsträgers)
- Kooperation mit den kommunalen, freien und kirchlichen Trägern
- Mitarbeit im regionalen Arbeitskreis
Als Grundlage der Kooperationsarbeit dient die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2002
Downloads:
Leitfaden
Kooperation Kindergarten - Grundschule 2018
Beobachtungsbogen
Kindergarten-Grundschule
Aufgabe
des Kooperationsbeauftragten
Einverständniserklärung Kooperation Kindergarten - Grundschule