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Einschulungsuntersuchung (ESU)

Basierend auf dem Ministerratsbeschluss vom 12.04.2005 wurde die Einschulungsuntersuchung (ESU) neu konzipiert. Sie wird seit 2008 in zwei Schritten durchgeführt.

In Schritt 1 werden die Kinder 15-24 Monate vor der Einschulung untersucht, um Zeit für evtl. notwendige Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Teil dieser Untersuchung ist eine Sprachstandsdiagnostik.

3 Monate vor der Einschulung wird Schritt 2 der ESU zur Frage der Schulfähigkeit durchgeführt. Hier werden alle Kinder untersucht, die in Schritt 1 auffällige oder unklare Befunde hatten, die keine vorschulische Einrichtung besuchen oder deren aktuelle Entwicklung die Frage der Schulfähigkeit aufwirft.

Die Neukonzeption der ESU ist abgestimmt auf den Kindergarten-BW - Orientierungsplan und das Konzept Kindergarten-BW - Schulreifes Kind

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